Alle Einrichtungsgegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht von seinem Vormieter übernommen oder gekauft hat, sind grundsätzlich mitvermietet.
mehr »Mieter zahlten in der Abrechnungsperiode 2008 in Hessen durchschnittlich 1,95 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Das waren 5 Cent weniger, als im Jahr zuvor.
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Zahlt der Mieter Vorauszahlungen für Betriebskosten, muss der Vermieter einmal im Jahr hierüber abrechnen. Die Betriebskostenabrechnung muss nach Darstellung des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V. eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen (Vorauszahlungen des Mieters) und der Ausgaben für die unterschiedlichen Betriebskostenarten enthalten.
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Mieter müssen die Kosten der Prüfung der Betriebssicherheit von Elektroanlagen über die jährliche Betriebskostenabrechnung zahlen.