Alle Einrichtungsgegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht von seinem Vormieter übernommen oder gekauft hat, sind grundsätzlich mitvermietet.
mehr »Die Entscheidung ist für hunderttausende Mieterhaushalte von großer Bedeutung. Wir begrüßen deshalb die notwendige Klarstellung des Bundesgerichtshofes, dass in einem typischen Formularmietvertrag das Kündigungsrecht für Mieter höchstens vier Jahre lang ausgeschlossen werden darf
mehr »90 Prozent aller Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln, erläuterte Hans Jürgen Birkholz, Vorsitzender des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V.
mehr »Die Kosten für den Hausmeister sind dann Betriebskosten, die der Mieter zahlen muss, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist
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