Einrichtung mitgemietet

Einrichtung mitgemietet

 

 

Alle Einrichtungsgegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und die der Mieter nicht von seinem Vormieter übernommen oder gekauft hat, sind grundsätzlich mitvermietet.  Nach Angaben des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V. gehören hierzu so selbstverständliche Einrichtungen wie Waschbecken, Badewanne und Toilette. Hierzu können außerdem gehören: Teppichboden, Warmwassergeräte, Schränke, Einzelöfen, Einbauküche oder Herd, Kühlschrank und Spüle, ergänzte Hans Jürgen Birkholz, 1. Vorsitzender.

 

Für Reparaturen und Erneuerungen bei mitgemieteten Einrichtungsgegenständen ist der Vermieter zuständig, erläuterte Werner Schmidt, 2. Vorsitzender des Mieterbundes Rüsselsheim. Haben die Einrichtungsgegenstände größere Mängel, können Mieter sogar die Miete kürzen. Folgende Minderungsbeträge wurden Mietern durch Urteile zugestanden: 5 Prozent bei einer undichten Spüle, 3 Prozent bei einer stark aufgerauten Badewanne oder 2 Prozent bei einem defekten Herd. Sind die Geräte oder Einrichtungen defekt, kann der Vermieter sie aber nicht einfach wegnehmen oder gegen minderwertigere Geräte austauschen. Mieter haben nämlich Anspruch darauf, dass die Einrichtungsgegenstände in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt werden wie die bei Abschluss des Mietvertrages.

 

Der Mieter darf die mitvermieteten Einrichtungen und Gegenstände im Rahmen des üblichen Gebrauchs nutzen. Der damit verbundene Verschleiß ist durch die Zahlung der Miete abgegolten. Nur für übermäßige Abnutzungen oder schuldhaft herbeigeführte Schäden haftet der Mieter. Außerdem ist über die so genannte „Kleinreparaturklausel“ denkbar, dass der Mieter kleinere Schäden an den Einrichtungsgegenständen (Reparaturkosten bis ca. 75,- €) selbst bezahlen muss. Voraussetzung hierfür ist aber eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Fehlt diese, ist der Vermieter für die Reparaturen und die dafür anfallenden Kosten selbst verantwortlich.

 

In allen Fragen des Mietrechtes berät der Mieterbund Rüsselsheim und Umgebung e. V. seine Mitglieder. Das Büro befindet sich in Rüsselsheim in der Joseph-Haydn-Straße 1. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags zusätzlich von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und mittwochs 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Verein ist erreichbar zu den vorgenannten Zeiten unter Telefon 06142/63300, rund um die Uhr per Fax unter 06142/16776 bzw. per Email unter info@mieterbund-ruesselsheim.de. 

 

 

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