Mieterbund rät:
Prüfung von Elektroanlagen
Mieter müssen die Kosten der Prüfung der Betriebssicherheit von Elektroanlagen über die jährliche Betriebskostenabrechnung zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 123/06) entschied, dass Kosten der „Revision der Elektroanlage“ als „sonstige Betriebskosten“ umlagefähig sind, erläuterte Hans Jürgen Birkholz, Vorsitzender des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V. gegenüber der Presse.
Nach Darstellung des 2. Vorsitzenden, Werner Schmidt, erklärten die Karlsruher Richter, dass die „Revision der Elektroanlage“ zu den laufenden Kosten einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Hauses gehörten. Die turnusmäßige Prüfung der Betriebssicherheit führe auch unmittelbar zu einer Reduzierung der Instandhaltungskosten. Trotzdem seien diese Arbeiten aber nicht der Mängelbeseitigung zuzuordnen.
Voraussetzung für die Umlage der Kosten ist aber nach Informationen des Mieterbundes Rüsselsheim, dass diese Position im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt ist. Es reicht nicht aus, wenn im Mietvertrag lediglich „sonstige Betriebskosten“ steht. Ebenfalls nicht ausreichend ist es, wenn im Mietvertrag aufgeführt ist, dass der Mieter Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung oder (alte Version) nach der II. Berechnungsverordnung zu zahlen hat. Der Mieterbund rät allen Mietern, in deren Mietvertrag lediglich die Position „sonstige Betriebskosten“ aufgeführt ist, keiner Vertragsänderung zuzustimmen, die den Mietvertrag um bestimmte Nebenkostenpositionen erweitern könnte. Im Zweifel rät er den betroffenen Mietern, sich beraten zu lassen, bevor ein entsprechendes Schreiben unterzeichnet wird.
Auch wenn die Kosten der Prüfung von Elektroanlagen wirksam als Betriebskosten vereinbart sind, muss der Vermieter in jedem Fall aber das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Er darf deshalb keine überflüssigen Maßnahmen oder Kosten auf den Mieter umlegen. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall auch geprüft werden muss, ob die Prüf- oder Wartungskosten den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen.
In allen Fragen des Mietrechtes berät der Mieterbund Rüsselsheim und Umgebung e. V. seine Mitglieder. Das Büro befindet sich in Rüsselsheim in der Joseph-Haydn-Straße 1. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags zusätzlich von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und mittwochs 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Verein ist erreichbar zu den vorgenannten Zeiten unter Telefon 06142/63300, rund um die Uhr per Fax unter 06142/16776 bzw. per Email unter info@mieterbund-ruesselsheim.de.