Mitgliedschaft
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DMB Rechtsschutz

Mitgliedschaft

Was leistet der Verein für seine Mitglieder?

  1. Jedes Mitglied erhält kostenlos Rat und Auskunft, wenn der Jahresbeitrag entrichtet ist.
  2. Gegen Gebühr können die weiteren Leistungen des Verein (Führen des Schriftverkehrs, Wohnungsbesichtigung, Einsatz eines Messgerätes) in Anspruch genommen werden.
  3. Mitgliedern werden wie Nichtmitgliedern eine Reihe praktischer Broschüren, das Mieterlexikon des DMB und Sonderhefte zum Kauf angeboten.
  4. Durch Pressearbeit und durch Mieterversammlungen informiert der Verein über Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis.
  5. Durch Verhandlungen mit Verantwortlichen versucht der Verein, die Belange der Mieter in seinem Einzugsbereich zu verbessern. Auf Landesebene übernimmt diese Arbeit der Landesverband, auf Bundesebene der DMB. Oberstes Ziel der Arbeit des Vereines ist es, einen fairen Interessenausgleich zu schaffen - dennoch bleiben wir Interessenvertreter unserer Mitglieder.

 

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag, einschließlich Rechtsschutzversicherung in Mietsachen (Achtung: besondere Bedingungen beachten!) und der Mieterzeitung, beträgt 77,00 EUR. Bei Bestehen einer eigenen Rechtschutzversicherung verringert sich der Beitrag pro Jahr um 16,87 EUR bzw. pro Halbjahr um 8,44 EUR.

Beim Eintritt ab dem 01.07. des Jahres verringert sich der Beitrag auf 39,00 EUR

Für die Aufnahme berechnen wir eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 EUR. Diese entfällt beim Übertritt aus einem anderem DMB-Verein.

Neben der vollen Mitgliedschaft bieten wir Ihnen auch eine einmalige Kurzmitgliedschaft für 4 Wochen. Innerhalb dieser Frist ist die Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft unter Anrechnung des gezahlten Betrags möglich. Der Beitrag für die Kurzmitgliedschaft beträgt 52,00 EUR.

Wie werden Sie Mitglied?

Jeder Mieter aus Rüsselsheim oder Umgebung kann die Mitgliedschaft im Verein beantragen, wenn er durch Unterschrift unter die Beitrittserklärung die Satzung akzeptiert. Der Vorstand entscheidet über die endgültige Aufnahme.

Den Beitritt können Sie erklären:

  1. schriftlich während der Bürozeiten direkt in unserem Büro
  2. schriftlich durch Übersendung an unser Postfach
  3. durch Übersenden per Fax
  4. durch Rücksendung des aus dem Internet heruntergeladenen Vordrucks, ggf. per E-Mail.

 

Sind Sie interessiert ? Dann finden Sie im folgendem alle wichtigen Unterlagen:

 

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