Unwirksame Vertragsklauseln

Unwirksame Vertragsklauseln

90 Prozent aller Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln, erläuterte Hans Jürgen Birkholz, Vorsitzender des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V. gegenüber der Presse. Das bedeutet, dass in hunderttausenden Mietverträgen Regelungen und Vereinbarungen enthalten sind, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Betroffen sind, wie der 2. Vorsitzende des Mieterbundes Rüsselsheim und Umgebung e. V., Werner Schmidt, ergänzte, insbesondere Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind aber auch Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte oft unwirksam geregelt.

Unwirksame Vertragsklauseln finden sich nicht nur „selbst gestrickten“ Mietverträgen von Einzelvermietern. Auch in Formularmietverträgen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder gar Wohnungsunternehmen sind viele unwirksame Regelungen enthalten, auch wenn sich diese Verträge „Mustermietvertrag“ oder „Einheitsmietvertrag“ nennen. Folgende Beispiele wurden von den Vorsitzenden benannt:

  • Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben.
  • Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart (der Schönheitsreparaturen) abweichen.
  • Das Halten von Haustieren ist unzulässig.
  • Der Vermieter darf die Mieträume jederzeit betreten.
  • An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit 20 Prozent der Kosten.
  • Hausmusik oder selbst Musizieren ist verboten.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche  Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Mieterbund Rüsselsheim rät daher allen Mietern, sich bereits vor Unterschrift unter den Mietvertrag beraten zu lassen, ob die Vereinbarungen des vorgelegten Mietvertrages wirksam sind oder nicht. Spätestens wenn der Vermieter Rechte aus den einzelnen Vertragsvereinbarungen ableitet, muss die Vereinbarung aber genau geprüft werden.

In allen Fragen des Mietrechtes berät der Mieterbund Rüsselsheim und Umgebung e.V. seine Mitglieder. Das Büro befindet sich in Rüsselsheim in der Joseph-Haydn-Straße 1. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags zusätzlich von 18:00 Uhr bis 20:00Uhr und mittwochs 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Verein ist erreichbar zu den vorgenannten Zeiten unter Telefon 06142/63300, rund um die Uhr per Fax unter 06142/16776 bzw. per Email unter info@mieterbund-ruesselsheim.de. 

 

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